Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Sport- und den Musikunterricht. Vor dem Hintergrund der veränderten Corona-Lage hat die Landesregierung Erleichterungen bei den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen beschlossen, die ab dem 5. März gelten und am 7. März, dem ersten Schultag nach dem Wochenende, eingeführt werden.

Ab dem 5. März ist die Maskenpflicht im Sportunterricht aufgehoben. Es wird jedoch empfohlen, den Sportunterricht – immer wenn das Wetter es zulässt – im Freien durchzuführen. Beim Sportunterricht in der Sporthalle wird empfohlen, so gut wie möglich Abstände einzuhalten und die Übungen möglichst kontaktfrei zu gestalten.

Ab dem 5. März 2022 muss beim Singen im Musikunterricht keine Maske mehr getragen werden. Es wird jedoch empfohlen, das Singen und auch das Spielen von Blasinstrumenten nach Möglichkeit im Freien durchzuführen. Wenn Innenräume beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten genutzt werden, wird die Schule die einschlägigen Schutzmaßnahmen entsprechend situationsangemessen umsetzen.

Im Falle von positiven (Verdachts-)Fällen innerhalb einer Lerngruppe gelten beide genannten Erleichterungen nicht. Diese Lerngruppen müssen durchgehend Maske tragen.

Ebenso bleibt die Maskentragepflicht im sonstigen Unterrichts- und Betreuungsangebot der Schulen in Innenräumen zunächst unverändert bestehen. Im Freien, insbesondere auf dem Schulhof oder dem Schulgelände, müssen keine Masken getragen werden.

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass die Teststrategie in den saarländischen Schulen zunächst fortgesetzt wird. D.h. in den Schulen wird vorerst wie bisher dreimal in der Woche getestet.