Ablauf und Rahmenbedingungen der Leihe

 

  • Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des Leihvertrages (siehe Kasten rechts).
  • Das Ausleihpaket enthält jeweils ein Tablet + Hülle + Stift + Ladegerät.
  • Die Leihe ist kostenlos.
  • Die Leihe gilt bis zum Verlassen der Schule. Danach muss alles wieder zurückgegeben werden.
  • Es ist für alle Schüler*innen notwendig das Tablet zu leihen, da der Unterricht diese zunehmend voraussetzen wird. 
  • Ein Mitbringen von eigenen Geräten anstelle der Leihtablets wird nicht mehr möglich sein, da diese nicht ins WLAN eingebettet werden können und bestimmte Funktionen nur auf den Leihgeräten möglich sind.
  • Aus Sicherheitsgründen kann die Installation von Apps nur zentral durch die Schule durchgeführt werden.
  • Die Tablets dürfen nur zu schulischen Zwecken verwendet werden.

 

Umgang mit dem Tablet

 

ERSTEINRICHTUNG

  • Für die Ersteinrichtung werden die OSS-Zugangsdaten benötigt. Sollte ein Kind diese nicht mehr kennen, muss es sich diese über den / die Klassenlehrer*in erneut besorgen. Außerdem muss das Tablet während des gesamten Einrichtungsvorganges ohne Unterbrechung im Empfangsbereich eines WLANs sein, zu dem Sie Zugriff haben. Am besten lassen Sie das während der Einrichtung für mindestens zwei Stunden an einem Ort liegen, da auch nach Ihren Eingaben noch für längere Zeit Einstellungen und Apps geladen werden. Hier können Sie sich eine  Schritt für Schritt Anleitung für die erste Einrichtung herunterladen.

PIN-VERGESSEN

  • Zu diesem Thema macht uns der Landkreis leider sehr strenge Vorschriften, die wir nicht ändern können: Bei der Ersteinrichtung wird es erforderlich, dass jeder sich eine eigen PIN (Schutzpasswort wie beim Handy) festlegt. Diese muss sich unbedingt gut gemerkt / aufgeschrieben werden!!! Sollte diese später vergessen werden, kann sie nur über ein umständliches Verfahren zurückgesetzt werden. Dafür muss der Betroffene bitte das Gerät an den Strom anschließen und danach ganz in Ruhe lassen. Er muss sich sogleich über ein anderes Gerät an folgende beide Emailadressen wenden mit der Bitte, die PIN zurücksetzen zu lassen: nikolaus-gross-gemeinschaftsschule@bistum-trier.de + holger.skarba@bistum-trier.de. Danach wird es ein bis zwei Tage dauern, bis das Gerät wieder freigegeben wird. Auf keinen Fall darf man mehr als fünf Mal versuchen, die PIN einzugeben, da sonst das Gerät gänzlich gesperrt und alle Daten unwiederbringlich gelöscht werden!!!

DATENSICHERUNG

  • Hierfür kann eine Cloudlösung mit genutzt werden. Auf den iPads ist dafür die App “Nextcloud” installiert. Um diese nutzen zu können, müssen Schüler*innen allerdings ein Benutzerkonto bei einem Nextcloudanbieter anlegen. Dies ist freiwillig. Es gibt deutsche und sichere Anbieter (z.B. tcrserver.de oder hosting.de), die kostenlose Konten anbieten. Dieses Konto kann man durch Eingabe seiner Benutzerdaten in die iPad-App mit dem iPad verknüpfen (siehe dazu diese Handreichung zu Nextcloud).
  • Zur Heftführung wird die App GoodNotes empfohlen. Wenn allerdings das Tablet einmal abhanden kommt, kaputt geht oder die Software zurückgesetzt werden muss, dann ist alles weg. Um dies zu verhindern, sollte zu allem in GoodNotes regelmäßig ein Backup gemacht werden. Wie das geht, steht in dieser Handreichung zu GoodNotes-Backups.

SCHÄDEN / DEFEKTE

  • Sollte es einmal zu Schäden kommen, die über kleine Gebrauchsspuren hinaus gehen, oder das Gerät sonstige Defekte haben, muss dies unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Dort wird das weitere Verfahren geregelt und ggf. Ersatz organisiert. Wie bei allen Schulsachen, müssen eventuelle Schäden, die über eine normale Nutzung hinausgehen, durch die Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte ersetzt werden. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich.

VERSICHERUNG

  • Im Dezember 2022 hat vor dem Hintergrund, dass die Schule nicht als Versicherungsberater auftreten darf, die Schulelternvertretung dazu aufgerufen, gegenseitig Erfahrungen bzgl. einer eventuellen Versicherung für die Tablets auszutauschen. Daraus können wir zwei Ergebnisse allgemein weitergeben: 1) Grundsätzlich gibt es auf dem Markt Haftpflichtversicherungstarife, die die Schüler*innentablets einschließen. 2) Dies gilt aber lange nicht für alle Verträge selbstverständlich. Wer sichergehen will, sollte die Abdeckung explizit mit dem eigenen Versicherungsunternehmen abklären. Da es sich bei den Tablets nicht um Eigentum der Schüler*innen handelt und auch nicht um eine überschaubare Miete sondern um Dauerleihgaben, haben einige Versicherungen hier besondere Bedingungen.

AKKULADUNG

  • Die Tablets und Stifte müssen jeden Morgen voll aufgeladen mit zur Schule gebracht werden. Die Akkus halten bei schulischer Nutzung ohne Probleme den Schulmorgen durch. Es ist nur in absoluten Ausnahmen möglich, Geräte in der Schule zu laden. Nicht oder nicht hinreichend geladene Geräte werden wie nicht mitgebrachtes Unterrichtsmaterial behandelt.

TASTATUR

  • Die Tastatur der Schüler*innengeräte enthält eine Batterie. Dabei handelt es sich um eine Knopfzelle der Art CR2032 mit 3 Volt. Diese kann nicht aufgeladen werden und muss von den Schüler*innen ersetzt werden, wenn sie leer ist. Es empfiehlt sich, eine Ersatzbatterie zuhause zu haben. Diese muss aber nicht in die Schule mitgegeben werden. Für den Fall, dass die Tastatur am Morgen ausfällt, kann an diesem einen Tag die Displaytastatur genutzt werden. Insgesamt ist nicht damit zu rechnen, dass ein Batteriewechsel häufig vorkommt. Falls doch, so geht’s: Handreichung Batterie tauschen.