Informationen zu unseren Abläufen

Schließtage und Sondertermine 23/24
Datum  Termin  betrifft 
04.09.2023  Einschulungsfeiern  Klassen 1 + 5 
08.09.2023  Gottesdienst zum Schuljahresanfang (Michaelskapelle)  Klasse 1-4 
08.09.2023  Gottesdienst zum Schuljahresanfang (Pfarrkirche)  Klassen 6-10 
12.09.2023  Mariä-Geburtsmarkt (Unterricht schließt nach der 3. Stunde)  alle Klassen 
15.09.2023  Aufbautag Schulfest (Unterricht schliept nach der 5. Stunde)  alle Klassen 
16.09.2023  Schulfest (Beginn mit Gottesdienst um 10 Uhr)  alle Klassen 
27.09.2023  Herbert-Kirch-Lauf

  1. (Ende 12.05 Uhr)
alle Klassen 
02.10.2023  Ausgleichstag (Schulfest)  alle Klassen 
05.10.2023  Bischofsvisitation  alle Klassen 
16.10.2023  Schulelternversammlung (18 Uhr)  alle Klassen 
23.10.-03.11.2023  Herbstferien  alle Klassen 
10.11.2023  zentrale Rückmeldung der mündlichen Mitarbeit  Klassen 5-10 
11.11.2023  Tag der offenen Tür Grundschule
„Tag der offenen Tür“ für Eltern und Kinder, die für das Schuljahr 22/23 an der Grundschule anmelden wollen (mit Anmeldemöglichkeit) 9.00 – 12.00 Uhr
Anmeldungen sind für Klasse 1 noch bis 15.11.21 möglich. 
GS
17.11.2023  Entsendungsgottesdienst Compassion (07.40 Uhr)  Klasse 10 
20.11.-01.12.2023  Werkstatttage / Praktika / Compassion / Schülerfirma  Klassen 8-10 
Ende November  Infoabend weiterführende Bildungswege  Klassen 8-10 
19.12.2023  Adventsgottesdienst (18 Uhr)  alle Klassen 
21.12.2023 – 02.01.2024  Weihnachtsferien  alle Klassen 
13.01.2024  Tag der offenen Tür Gemeinschaftsschule
09.00 – 12.00 Uhr 
 GemS
15.01.2024  Pädagogischer Konferenztag (unterrichtsfrei)  alle Klassen 
16.01.2024  Zeugniskonferenz Grundschule (GS Unterricht endet nach der 5. Std.)  Klassen 1-4 
22.+ 23.01.2024  Zeugniskonferenz Gemeinschaftsschule (GemS Unterricht endet jeweils nach der 5. Std.)  Klassen 5-10 
26.01.2024  Zeugnisausgabe (Unterrichtsende nach 3. Stunde)  alle Klassen 
individuell  Beratungsgespräche Übergang weiterführende Schulen  Klassen 4 
09.02.2024  Ausgleichstag Tag der offenen Tür (unterrichtsfrei)  alle Klassen 
12.-16.02.2024  Winterferien  alle Klassen 
21.03.2024  Projekttag „Gegen das Vergessen“ (5 Stunden)  alle Klassen 
25.03.-05.04.2024  Osterferien  alle Klassen 
08.-19.04.2024  Betriebspraktikum  Klassen 8 
11.04.-08.05.2024  schriftliche Abiturprüfungen  Klasse 13 
12.04.2024  zentrale Rückmeldung der mündlichen Mitarbeit  Klassen 5-10 
08.05.2024  HSA/MBA-Prüfung Deutsch  Klassen 9 + 10 
10.05.2024  Beweglicher Ferientag  alle Klassen 
13.05.2024  HSA/MBA-Prüfung Mathe  Klassen 9 + 10 
15.05.2024  MBA-Prüfung Englisch  Klassen 10 
21.-24.05.2024  Pfingstferien  alle Klassen 
29.05.2024  Sportfest  alle Klassen 
31.05.2024  Beweglicher Ferientag  alle Klassen 
10.-14.06.2024  Fahrtenwoche / Zeitraum Nachprüfungen  nach Absprache 
20.06.2024  Bekanntgabe schriftliche Prüfungsergebnisse und Vornoten  Klassen 9 + 10 
26.06.2024  Ende Meldefrist mündliche Prüfungen (voraussichtlich letzter Schultag Prüfungsschüler)  Klassen 9 + 10 
27.06.-03.07.2024  Zeitraum für mündliche Prüfungen  Klassen 9 + 10 
n.n.  Zeugniskonferenzen Gemeinschaftsschule  Klassen 5-10 
02. + 05.07.2024  Zeugniskonferenzen Grundschule  Klassen 1-4 
n.n.  Abschlussfeier Gemeinschaftsschule  Klassen 9 + 10 
06.07.2024  Abschlussfeier Grundschule  Klassen 4 
08.07.2024  Blitzcup GS  Klassen 1-4 
09. + 10.07.2024  Blitzcup GemS  Klassen 5-10 
12.07.2024  Zeugnisausgabe (Unterrichtsende 10.10 Uhr)  alle Klassen 
15.07.-23.08.2024  Sommerferien  alle Klassen 
Anmeldung / Quereinstieg

An unserer Grundschule findet der „Tag der offenen Tür“ jedes Jahr im Oktober/November statt. Die Gemeinschaftsschule öffnet ihre Türen Anfang Januar. Interessierte Eltern können sich hier ein Bild von unserer Schule machen. Zusätzlich werden Termine zum persönlichen Aufnahmegespräch angeboten. Nach Abschluss der Aufnahmegespräche entscheidet ein Ausschuss über die endgültige Aufnahme. Grundlage für diese Entscheidung ist die vom Träger erlassene Aufnahmeordnung.

Dabei sollen u.a. berücksichtigt werden:

  • die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit,
  • die soziale Situation der Familie,
  • die soziale und gebietsmäßige Streuung,
  • dass bereits Geschwister die Schule besuchen,
  • die bisherigen schulischen Leistungen (für Klasse 5)

Die Entscheidung des Ausschusses wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Absagen erfolgen rechtzeitig vor den Anmeldefristen der staatlichen Schulen. Die Aufnahme erfolgt endgültig durch Abschluss des Schulvertrages. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die aktuellen Termine für den „Tag der offenen Tür“ und das Aufnahmeverfahren werden immer rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und finden Sie auch hier.

Tag der offenen Tür:
Grundschule: am 1. Samstag nach den Herbstferien ab 9 Uhr

Gemeinschaftsschule: am 2. Samstag nach den Weihnachtsferien ab 9 Uhr

Anmeldeformulare

Hier können Sie sich das Anmeldeformular für die 1. Klasse herunterladen. Zur Anmeldung reichen Sie es bitte ausgefüllt in unserem Sekretariat ein.

Hier können Sie Ihr Kind für die 5. Klasse an unserer Gemeinschaftsschule anmelden.

Quereinstieg in höhere Klassen:

Ein Quereinstieg an der Nikolaus-Groß-Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich in jedem Jahr zum Schuljahresbeginn möglich. Kommen Sie rechtzeitig (Anfang Mai) auf uns zu und vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin. Ab Klasse 6 können wir können nur Kinder aufnehmen, die bereits vorher Englisch als erste Fremdsprache hatten.

Grundsätzliches zur Aufnahme an unserer Schule regelt die Aufnahmeordnung für die katholischen Schulen in der Trägerschaft des Bistums Trier.

Schulbuchausleihe

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe steht jedem Schüler unserer Schule offen. Gerne berät Sie Fr. Matzak zu den Modalitäten. Sie erreichen Sie Mo – Fr zwischen 07.15 und 13.30 Uhr im Sekretariat.

Mehr Infos und alle Anmeldeformulare finden Sie jedes hier, jedes Jahr sobald sie verfügbar sind.

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Fahrtkostenzuschuss

Das Antragsformular auf Rückerstattung der Fahrtkosten für Grundschulkinder können sie hier herunterladen.

Unterrichts- und Pausenzeiten
  1. Std: 07.40 – 08.25 Uhr
  2. Std: 08.25 – 09.10 Uhr

Erste Pause:          09.10 – 09.30 Uhr

  1. Std: 09.35 – 10.20 Uhr
  2. Std: 10.20 – 11.05 Uhr

Zweite Pause:       11.05 – 11.15 Uhr

  1. Std: 11.20 – 12.05 Uhr
  2. Std: 12.05 – 12.50 Uhr

Kleine Pause

  1. Std: 12.55 – 13.40 Uhr

AG-Zeit                13.45 – 14.30 Uhr     

Notenskalen Gemeinschaftsschule
G-Kurs + Klassenverband
Prozent Note Stufe
97 15 sehr gut
93 14
90 13
85 12 gut
80 11
75 10
70 09 befriedigend
65 08
60 07
53 06 ausreichend
47 05
40 04
33 03 mangelhaft
27 02
20 01
< 20 00 ungenügend

 

E-Kurs
Prozent Note Stufe
97 15 sehr gut
93 14
90 13
85 12 gut
80 11
75 10
70 09 befriedigend
65 08
60 07
55 06 ausreichend
50 05
45 04
38 03 mangelhaft
32 02
25 01
< 25 00 ungenügend
Sprachenfolge Gemeinschaftsschule

Erste Fremdsprache ab Klasse 5: Englisch

dazu Sprachkurs Französisch.

 

Zweite Fremdsprache ab Klasse 7: Französisch

Belehrung Infektionsschutzgesetz

Information für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder oder Lehrer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich in der Kindertageseinrichtung/Schule noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

 

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Verhaltensweisen, Pflichten und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in den Kindergarten/in die Schule gehen darf,

  1. wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach dem Infektionsschutzgesetz Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hömorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.
  2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist,
  3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist,
  4. wenn es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darm-Erkrankung) erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

 

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

 

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen.)

 

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

 

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

 

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Haus bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

 

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetzt ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- oder Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Kindertageseinrichtung oder Schule gehen dürfen.

 

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

 

Wann ein Besuchsverbot der Kindertageseinrichtung bzw. Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

 

Gegen eine Reihe von Krankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz ein Besuchsverbot rechtfertigen, stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Dies sind die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, die durch Hib-Bakterien bedingte Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Typhus sowie Hepatitis A. Liegt dadurch ein Impfschutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben.

Die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib-Bakterien, Masern, Mumps sowie zusätzlich die Impfungen gegen Tetanus, Röteln und Hepatitis B sind von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut als Regelimpfung im Kindes- und Jugendalter empfohlen. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

Schließfächer

Jede(r) Schüler*in hat an der NGS ein eigenes Schubfach direkt im Klassenraum. Zusätzlich können Erziehungsberechtigte über die Firma „Astra direkt“ für ihre Kinder ein abschließbares Fach im Flur mieten. Dafür muss dieses Mietformular direkt an die Firma gesendet werden.

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