Ab dem 03.04. ist die Maskenpflicht in Schulen grundsätzlich aufgehoben. Es bleibt möglich, Masken freiwillig zu tragen.

Im Falle positiver Testergebnisse müssen SchülerInnen und Lehrkräfte, die Kontakt zu demjenigen hatten, der oder die positiv getestet wurde, 8 Schultage lang wieder Masken tragen. Diese Personen müssen dann auch an den Zusatztestungen (jeden Tag statt nur 3x) teilnehmen. Wenn ein positiver Schnelltest in der Schule auftritt, beginnt die Maskenpflicht für die Lerngruppe sofort. SchülerInnen sollten daher auch weiterhin für alle Fälle immer eine Maske dabei haben.

Vollständig Geimpfte und Genesene (nach §22a Infektionsschutzgesetz) sind in jedem Fall von der Masken- und Testpflicht befreit.