Mitteilung des Ministeriums:

Gesetzlich versicherte Eltern können aufgrund einer Neuregelung im Recht der Gesetzlichen
Krankenversicherung (§ 45 SGB V) im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt wie bisher
10 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal
45 Tage pro Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf jetzt 40
Tage, bei mehreren Kindern auf maximal 90 Tage. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 5.
Januar 2021.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem folgenden Schreiben:

 

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