Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Besucher der Nikolaus-Groß-Schulen

ab dem 19.04. ist der Zutritt zu unseren Schulen von einem negativen Testergebnis abhängig. Dies bedeutet konkret, dass Sie beispielsweise für Elterngespräche einen tagesaktuellen Nachweis über das Fehlen einer Infektion mindestens basierend auf einem Antigen-Schnelltest vorlegen (§ 5a VO-CP) oder einen solchen Test bei Zutritt unter Aufsicht durchführen müssen.
Einen entsprechenden Nachweis benötigen Sie nicht, wenn Sie sich nur für sehr kurze Zeit (zum Abholen der Kinder) oder ohne Kontakt zu den der Schule angehörigen Personen auf dem Schulgelände aufhalten.
Ohne einen Nachweis muss ein Zutrittsverbot ausgesprochen werden.
Bitte haben Sie Verständnis für die neuen Regelungen. Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie von Bund und Land.