Im letzten Schuljahr waren landesweit sämtliche Versetzungsentscheidungen ausgesetzt. Dies ist in diesem Jahr nicht mehr der Fall. Dieses Jahr wird es für jeden Schüler, der droht, das Klassenziel nicht zu erreichen, einen individuellen Lösungsweg geben. Manchmal ist eine Wiederholung des Schuljahres sinnvoller als ein „Durchwinken“. Manchmal kann in die nächste Klasse übergegangen werden, auch wenn die Noten dies eigentlich nicht hergeben. Dies betrifft an der Gemeinschaftsschule in erster Linie die Klassen 8, 9 und 10. Allerdings ist ein „freiwilliges Wiederholen“ auch in den anderen Klassenstufen ein mögliches Mittel, um eventuelle Leistungs- und Entwicklungsrückstände aufzuholen. Die Klassenlehrer werden sich in den nächsten Wochen mit den Erziehungsberechtigten betroffener SchülerInnen in Verbindung setzen.

 

Folgendes Elternschreiben übermitteln zu diesem Thema wir im Auftrag des Bildungsministeriums an alle Eltern unserer Schulen.

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