Update 16.06.:

Über die Presse war gestern zu erfahren, dass die Politik ab Donnerstag, 17.06. die Verpflichtung zum Tragen von Masken anpassen wird. Heute wurden die Angaben seitens des Bildungsministeriums konkretisiert. Ab sofort gilt:

„Die Verpflichtung eine Maske zu tragen, besteht nicht im Unterricht im Klassen- und Unterrichtsraum, nicht im Sportunterricht und nicht im Betreuungsraum.“

Ein Mund-Nasen-Schutz muss nur noch an allen sonstigen Orten im Schulgebäude (Flure, Toiletten, Verwaltung, Verwaltung, Lehrerzimmer) getragen werden. Darüber hinaus dürfen SchülerInnen und LehrerInnen sich weiterhin freiwillig im Unterricht durch eine Maske schützen.